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Gemeinsam mehr bewegen
Außer Spenden sind uns auch Zuweisungen von Bußgeldern bzw. Geldauflagen eine große Unterstützung. Sie erlauben uns, großzügig zu helfen und in die Zukunft zu planen. Wir erfüllen zuverlässig die Voraussetzungen für den Erhalt von Bußgeldern. Alle Spenden und Geldauflagen werden zu 100 % für den Satzungszweck verwendet. Es gehen davon keine Beträge für Verwaltungsgebühren oder andere Kosten ab.

Tholl, Brandt Stiftung · IBAN DE15 3625 0000 0175 1266 35

Schenken auch Sie uns Ihre Unterstützung bei der Hilfe für kranke Kinder. Auch die kleinste Spende kann Großes leisten. Sie sorgt ganz konkret und zeitnah dafür, dass wir auf aktuelle Projekte reagieren können. Spricht Sie unser Stiftungsgedanke an, Sie möchten dauerhaft etwas bewirken? Dann sind wir für Zustiftungen dankbar. In diesem Sinne übertragene Vermögen werden in der Stiftung angelegt. Das sichert uns die Möglichkeit, langfristig helfen zu können. Danke für Ihr Mitwirken!

Ja, ich möchte gerne spenden.

Bitte schreiben Sie uns zu diesem Zweck eine E-Mail: info@tholl-brandt-stiftung.de